100.000,00 € Bußgeld gegen mittelständisches Lebensmittelhandwerksunternehmen
Wie durch den am 30. Januar 2020 veröffentlichten „Tätigkeitsbericht 2019“ bekannt wurde, sanktionierte der Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg das Unternehmen bereits am 24. Oktober 2019 wegen Verstößen gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f, 32 DSGVO.
Das betroffene Unternehmen bot Bewerbern die Möglichkeit, ihre Bewerbungsunterlagen online einzureichen. Dafür wurde auf der unternehmenseigenen Homepage ein Bewerbungsportal bereitgestellt. Dieses Portal beinhaltete jedoch keine geeigneten Maßnahmen zum Schutz der Bewerberdaten. Weder die Übertragung der Bewerberdaten erfolgte verschlüsselt noch speicherte das Unternehmen die Daten verschlüsselt und passwortgeschützt ab. Diese ungesicherten Daten waren zudem mit einer Google-Verknüpfung versehen, sodass bei einer zufälligen Recherche über Google jeder auf die Bewerbernamen zugreifen und deren unverschlüsselte Bewerbungsunterlagen abrufen konnte.
Der Landesdatenschutzbeauftragte wertete dies als Verstoß gegen die DSGVO. Das Unternehmen habe die personenbezogenen Daten seiner Bewerber fahrlässig nicht im ausreichenden Umfang gegen den Zugriff durch unberechtigte Dritte geschützt.
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