Beschwerde gegen Google – Brave Software Inc. legt Beschwerde wegen Datenschutzverstößen ein

Verstöße in der Vergangenheit

Die „Datenkrake“ Google sammelt Daten von Nutzern, um sie an Dritte weiterzuverkaufen oder die Daten für Werbezwecke zu nutzen. Dabei handelt es sich nicht nur um Daten von Nutzern der Suchmaschine „Google“ sondern betrifft ebenso angebotene Dienste wie z.B. Google-Earth/Maps, Google-Analytics oder den E-Mail-Dienst G-Mail.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte bereits mehrfach wegen datenschutzrechtlichen Verstößen, zuletzt im Jahre 2019. Das Kammergericht Berlin entschied, dass die Datenschutzerklärung von Google zum Großteil rechtswidrig war. Im Jahre 2016 mahnte die vzbv Google wegen „systematischer Auswertung personenbezogener Daten seiner Nutzer“ ab. Dies sei ohne ausdrückliches Einverständnis der Betroffenen geschehen.

Beschwerde durch die Brave Software Inc.

Jetzt muss sich Google erneut verantworten. Am 16.03.2020 legte die Brave Software Inc. formell Beschwerde ein. Vorgeworfen wird Google der Verstoß gegen den Zweckbindungsgrundsatz (Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO). Danach müssen Betroffene präzise darüber informiert werden, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden. Der Verantwortliche darf die Daten nur zu diesem Zweck verarbeiten.

Die Beschwerde basiert auf einer sechsmonatigen Studie der Brave Software Inc., in welcher diese eine Vielzahl von Datenschutzerklärungen und anderen datenschutzrechtlichen Informationen, die für private Nutzer und Geschäftskunden erstellt wurden, auswertete. Die Studie mit dem Namen „Inside The Black Box“ mache deutlich, dass Google die Daten aus den verschiedenen Diensten unbegrenzt zusammenführt und verknüpft.

Außerdem seien die Zwecke der Datenverarbeitung teilweise so vage formuliert, dass sie für den Nutzer unverständlich sein dürften und dieser nicht verstehe, zu welchem Zweck seine Daten verarbeitet werden. Google nenne zudem oftmals keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die vorgenommenen Verarbeitungen von Daten. Der Chief Policy & Industry Relations Officer von Brave, Dr. Johnny Ryan, hatte an Google ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO gestellt, welches bis heue nicht beantwortet wurde.

Fazit

Die Brave Software Inc. ist mit ihrer Forderung, Google in Sachen Datenschutz in die Schranken zu weisen, nicht allein. Nicht nur Unternehmen, sondern auch privaten Nutzern ist der Konsum von personenbezogenen Daten durch Google ein Dorn im Auge. Nutzer müssen sich der Konsequenzen bewusst sein, die mit der Verwendung der Google-Dienste für die eigenen Daten einhergehen. Es bleibt abzuwarten, ob es den Datenschutzbehörden gelingt, Betroffenen die Herrschaft über ihre personenbezogenen Daten zurückzugeben.