ePrivacyVO in weiter Ferne
Stand der Verhandlungen
Ursprünglich sollte die ePrivacyVO zusammen mit der DS-GVO in Kraft treten, doch der Gesetzgebungsprozess stockt seit Langem. Zuletzt war die finnische Ratspräsidentschaft bemüht, eine Einigung zwischen den Mitgliedstaaten herbeizuführen, indem sie zahlreiche Kompromissvorschläge einbrachte. Die Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, dem europäischen Parlament und dem Rat der europäischen Union sollten im Dezember 2019 starten. Doch auch der letzte Entwurf vom 8. November 2019 scheiterte, weil sich die Mitgliedstaaten nicht auf diesen Entwurf einigen konnten.
Damit dürfte nicht vor 2023 mit der ePrivacyVO zu rechnen sein. Fraglich bleibt sogar, ob die ePrivacy überhaupt noch eine Zukunft haben kann. Stimmen lassen verlauten, dass selbst die Kommission nicht mehr an sie glaubt.
Tracking
Aus Sicht des Datenschutzes erntete der Entwurf viel Kritik. Er sah ein geräteübergreifendes Tracking für Forschungs- und Statistikzwecke ohne Einwilligung vor. Auch das Tracking auf werbefinanzierten Nachrichten- und Verlagsseiten sollte vom Einwilligungserfordernis ausgenommen werden.
Bedeutung für Website-Betreiber
Für Webseiten-Betreiber ist nun klar, dass nicht mehr auf die ePrivacyVO gewartet werden kann, bevor man sich hinsichtlich des Setzens von Cookies – insbesondere beim Tracking – Gedanken über vertretbare Einwilligungslösungen macht.
Durch das Urteil des EuGH vom 1. Oktober 2019 zur Cookie-Einwilligungen fühlen sich die Datenschutzaufsichtsbehörden in Ihren Ansicht, dass das Setzen von Tracking-Cookies eine Einwilligung erfordert, bestätigt.
Es dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein bis die Aufsichtsbehörden tätigen werden. In einer gemeinsamen Aktion haben die Aufsichtsbehörden in Deutschland eindeutig gegen Google Analytics Stellung bezogen. In mehreren Bundesländern sind bereits Beschwerden von Betroffenen eingegangen.
Webseiten-Betreibern bleibt daher dringend zu raten, sich mit dem Thema Cookie-Einwilligung auf Ihren Webseiten auseinander zu setzen.
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E-Mail: Rechtsanwalt Tröber