Facebook veröffentlicht aktualisierte „Seiten-Insights-Ergänzung“
Aktualisierte „Seiten-Insights-Ergänzung“
Im September 2018 hatte die Konferenz der unabhängigen Datenschutzschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) die von Facebook bereitgestellte Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DS-GVO), die „Seiten-Insights-Ergänzung“, in einem Beschluss als nicht datenschutzkonform eingeschätzt. Die DSK hatte dies mit mangelnder Transparenz und Einflussmöglichkeit der Fanpage-Betreiber begründet.
Nun hat Facebook eine aktualisierte Version veröffentlicht und kommt damit den Datenschutzbehörden entgegen. Insbesondere werden die Verarbeitungsprozesse detaillierter beschrieben und technische und organisatorische Maßnahmen erläutert.
Zudem stellt Facebook klar, dass für die Erstellungen der „Seiten-Insights“ keine personenbezogenen Daten von Personen erhoben werden, die nicht über einen Facebook Account eingeloggt sind.
Auswirkungen für Fanpage-Betreiber
Mit der aktualisierten „Seiten-Insights-Ergänzung“ dürfte das Risiko für Fanpage-Betreiber gesunken sein. Dennoch bleibt zweifelhaft, ob die Anpassungen ausreichen, um eine Datenschutzkonformität anzunehmen.
Ungeklärt bleibt weiterhin, ob Facebook die Datenverarbeitungen überhaupt auf die berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO stützen kann und die Einwilligungen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DS-GVO) der Nutzer wirksam sind. Die DSK dürfte dies verneinen.
Ein Risiko beim Betrieb einer Fanpage dürfte auch mit der aktualisierten „Seiten-Insights-Ergänzung“ nicht auszuschließen sein. Gleichwohl scheint ein Vorgehen der Datenschutzbehörden gegen Fanpage-Betreiber – vor einem Vorgehen gegen Facebook – unverhältnismäßig.
Um das Risiko zu verringern, ist Fanpage-Betreibern dringend zu empfehlen, die Nutzer auf Ihrer Fanpage über die Datenverarbeitungen nach den Vorgaben der DS-GVO zu informieren.
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