Von der Markenanmeldung bis zur eingetragenen Marke
Aus dem Entschluss, den guten Namen eines Unternehmens, einer Dienstleistung oder Produkte als Marke schützen zu wollen können sich viele Fragen ergeben: Wo soll die Marke anmeldet werden? Wofür, also für welche Waren- und Dienstleistungsklassen soll die Marke angemeldet werden? Wie geht es nach der Anmeldung weiter? Um Ihnen bei der Beantwortung dieser Fragen weiterzuhelfen haben wir Ihnen im Folgenden die Möglichkeiten einer Markenanmeldung sowie die Unterstützungsleistungen, die wir dabei anbieten dargestellt.
Räumlicher Schutzbereich - Markenschutz aber wo?
Abhängig davon, wo Sie am Markt tätig werden möchten, gilt es zu entscheiden, wo Sie die Marke anmelden. Hierbei gibt es regelmäßig die folgenden Möglichkeiten:
- Nationale Marke (bspw. DE-Marke):
Schutz nur auf dem Gebiet des jeweiligen Nationalstaats. - Unionsmarke:
Gewährt Markenschutz im gesamten EU-Binnenmarkt. Ist der Schutz in mehr als einem EU-Mitgliedsstaat gewünscht, ist der Markenschutz über die Unionsmarke i.d.R. die wirtschaftlichste Art des Markenschutzes. - Internationale Marke (IR-Marke):
Ausgehend von einer Basismarke (bspw. einer Unions- oder DE-Marke) ist über die WIPO eine vereinfachte Markenanmeldung in den Ländern des Übereinkommens von Madrid möglich. Markenschutz besteht also lediglich in den Ländern, in denen auch eine Markenanmeldung über die WIPO erfolgt und (anders als bei der Unionsmarke, die Markenschutz in der gesamten EU gewährt) nicht ohne Weiteres weltweit.
Unsere Leistung: Wir beraten Sie bei der Auswahl des räumlichen Schutzbereichs Ihrer Marke – immer vor dem Hintergrund größtmöglicher Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
Sachlicher Schutzbereich - Markenschutz aber wofür?
Die Markenart - Wort-, Wort-Bild- oder Bildmarke?
Ausgehend von der gewünschten Kennzeichnung (bspw. durch ein Wort oder ein Bildzeichen) muss entschieden werden, in welcher Markenart die Anmeldung erfolgt. Kennzeichnen Sie Ihre Dienstleistungen durch ein Wort (bspw. einen Produktnamen), so empfiehlt sich in der Regel die Anmeldung als Wortmarke. Unter anderem wenn die Anmeldung einer Wortmarke nicht erfolgsversprechend ist (bspw. weil die Kennzeichnung nur beschreibend und damit für sich genommen nicht schutzfähig ist) kann eine Eintragung als Wort-Bild-Marke sinnvoll sein.
Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
Marken sollen eine Unterscheidung von Waren- und Dienstleistungen ermöglichen. Deswegen müssen Sie mit der Markenanmeldung auch ein Verzeichnis der Waren- und Dienstleistungen einreichen, die Sie unter der Marke anbieten möchten und für die Sie den Markenschutz beanspruchen. Die Bezeichnung der Waren- und Dienstleistungen erfolgt dabei nach der Klassifikation von Nizza. Wichtig ist hier eine sorgfältige Auswahl, denn ein zu breit gewählter Schutzbereich erhöht die Gefahr von Markenstreitigkeiten. Das gilt insbesondere dann, wenn die Marke für eingetragene Waren und Dienstleistungen nicht genutzt wird – hier droht dann nach Ablauf der Benutzungsschonfrist (Teil-)Verfall.
Unsere Leistung: Als Kanzlei beraten wir Sie gerne bei der zweckmäßigen Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses. Im Rahmen des Entwurfs der Markenanmeldung machen wir hierzu einen konkreten Vorschlag.
Die Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche - Schutz nur einzigartige Marken
Regelmäßig sind Marken auch dann eintragungsfähig, wenn schon ältere ähnliche Marken eingetragen sind, mit denen eine Verwechslungsgefahr besteht. Solche Marken stellen ein sogenanntes relatives Schutzhindernis dar. Ausgehend von einer älteren eingetragenen Marke kann der Inhaber des älteren Rechts dann in der Regel wegen der Verletzung seines älteren Rechts die Löschung der jüngeren Marke und die Erstattung seiner Kosten verlangen. Die Kosten der Rechtsverfolgung (Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren) erreichen dabei wegen der hohen Streitwerte im Markenrecht schnell empfindliche Höhen. Hinzu können im Einzelfall noch Schadenersatzansprüche wegen der rechtswidrigen Verwendung der älteren Marke kommen. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, empfiehlt sich eine Identitäts- und Ähnlich-keitsrecherche.
Identitäsrecherche
Ziel der Identitätsrecherche ist es, ältere, identische Marken aufzufinden. Eine erste Identitäts-recherche in der Phase der Markenfindung kann dabei, häufig durch Sie selbst, in den Portalen der Markenregister erfolgen:
Die Datenbanken sollten dabei kumulativ genutzt werden.
Ähnlichkeitsrecherche
Eine Verwechslungsgefahr kann allerdings auch mit älteren, nicht-identischen Marken bestehen. Hier gilt es zunächst ähnliche Marken aufzufinden und diese sodann einzeln auf ihre Verwechslungsgefahr hin zu bewerten.
Unsere Leistung: Als Kanzlei führen wir für Sie vor Anmeldung eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche durch. Wir bewerten dabei aufgefundene mögliche Markenkollisionen und geben im Rahmen eines Kurzgutachtens eine Empfehlung zur beabsichtigen Markenanmeldung ab. Hierdurch können Sie Ihr Risiko erheblich reduzieren, ein Restrisiko bleibt allerdings stets bestehen.
Nach der Anmeldung: Widerspruchs- und Nutzungsschonfrist, sowie Markenüberwachung
Widerspruchs- und Nutzungsschonfrist
Nach Einreichung der Anmeldung wird die Markenanmeldung von dem jeweiligen Markenamt auf Eintragungsfähigkeit geprüft und, sollte diese bestehe, veröffentlicht. An die Veröffentlichung schließt sich in der Regel eine Widerspruchsfrist an, innerhalb derer bspw. die Inhaber älterer Marken Widerspruch gegen die Eintragung der Marke erheben können. Bei DE- und Unionsmarken liegt diese Frist bei 3 Monaten. Für Marken gilt in der Regel außerdem ein Benutzungszwang, d.h. wird eine Marke nicht benutzt, so kann sie auf Antrag eines Dritten gelöscht werden. Dies gilt in der Regel jedoch erst nach Ablauf der sogenannten Benutzungsschonfrist, die bspw. für DE- und Unionsmarken 5 Jahre beträgt.
Markenüberwachung
Nach der Eintragung Ihrer Marke kann es sinnvoll sein, die Anmeldung von ähnlichen Marken zu überwachen. Frühzeitig gegen kollidierende Marken vorzugehen, kann lohnenswert sein, da es regelmäßig kostengünstiger ist, die Eintragung einer Marke im Widerspruchsverfahren abzuwenden, als sich gegen eine bereits eingetragene Marke zu wehren.
Unsere Leistung: Wir vertreten Sie in Verfahren betreffend Ihrer Marke gegenüber den Markenämtern und Dritten. Auf Wunsch übernehmen wir die Überwachung der Anmeldung von ähnlichen Marken und prüfen diese auf Kollision mit Ihren Marken. Sollten Sie sich entscheiden gegen die Markenanmeldung eines Dritten vorzugehen, so vertreten wir Sie auch hier außergerichtlich wie gerichtlich.
Kosten der Markenanmeldung
Die Kosten eine Markenanmeldung setzen sich zusammen aus den Gebühren der Markenämtern sowie der Vergütung des*der mit der Anmeldung betrauten Vertreter*in. Betrauen Sie einen Anwalt oder eine Anwältin mit der Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche fallen hierfür
Anwaltliche Vergütung
Unsere Vergütung richtet sich nach der individuell mit Ihnen geschlossenen Mandatsvereinbarung. Sprechen Sie uns hierzu gerne an: E-Mail an Rechtsanwalt Tröber
Bei der Anmeldung von IR-Marken kann es u.U. erforderlich sein, Anwälte in Anspruch zu nehmen, die im Land in dem Markenschutz beantragt wird, niedergelassen sind. Dies kann mit erheblichen Zusatzkosten verbunden sein.
Gebühren der Markenämter
Informationen über die aktuellen Gebühren der Markenämter finden Sie auf deren Websites:
Bei IR-Marken ist die Höhe der Gebühren abhängig davon, in welchen Ländern eine Anmeldung gewünscht ist. Die WIPO stellt hierfür einen Gebührenrechner bereit: