Irreführende Gebührenforderungen im Markenrecht

Gefälschte Zahlungsaufforderungen: Aktuelle Betrugsmasche im Markenrecht

Die täuschend offiziell aussehenden Rechnungen fordern die Zahlung von hohen Beträgen für angebliche Markenschutzregistrierungen. Bei Rechnung von „EPTO“ belaufen sich auf 2.489,99 €, die von „IPATD“ auf 1.493,00 €. Ziel der Betrüger ist es, dass Betroffene aus Angst um den Markenschutz voreilig Geld zahlen, ohne zusätzliche Informationen einzuholen. Die Schreiben wirken vom ersten Erscheinungsbild überzeugend. Erst aus dem Kleingedruckten in englischer Sprache ergibt sich, dass es sich um ein Angebot für nicht näher beschriebene Dienstleistungen handeln soll.

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Was ist die Informationsquelle für die Betrüger?

Wenn ein Antrag zur Markenanmeldung beim DPMA gestellt wird, erscheint ein Eintrag in einer öffentlich zugänglichen Datenbank, in diesem Fall, es war eine EU-Marke und eine internationale Marke, auf der EUIPO-Webseite und der WIPO-Webseite. Betrüger prüfen diese und entnehmen Namen und Adressen der Antragsteller.

Welche Anzeichen gibt es für betrügerische Schreiben?

Grundregel: Wenn Sie die Markenanmeldung über eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei durchführen lassen, wickelt diese in der Regel auch alle tatsächlich anfallenden Gebühren für Sie ab. Direkte Zahlungsaufforderungen sollten Sie daher stets mit ihrer rechtsberatenden Kanzlei vorher abstimmen und nicht voreilig begleichen. Denn eine Rückzahlung ist zumeist mangels Greifbarkeit der Betrüger oder geschickt verpackter AGB schwierig bis unmöglich.


Darüber hinaus gibt es weitere allgemeine Anzeichen:

  • Überhöhte Forderungen: Häufig sind die geforderten Beträge deutlich erhöht. Überprüfen Sie die tatsächlichen Kosten auf den Websites der zuständigen Ämter (z. B. DPMA, EUIPO, WIPO).
  • Ausländische Bankverbindungen: Achten Sie auf die IBAN bzw. SWIFT/BIC. Offizielle Stellen nutzen deutsche Konten (DE). Auslandskonten, in der Vergangenheit z.B. häufiger über die Western Union Bank, sind verdächtig. In den letzten Fällen waren die Commerzbank und die Raiffeisenbank angegeben, das Konto war laut SWIFT/BIC jedoch in Serbien (RZBSRSBG) bzw. Polen (gbwcplpp).
  • Zeitdruck: Formulierungen wie „sofort zahlen“, „pay the amount within 14 days“ oder „STATUS: PAYMENT PENDING, within 8 days“ sollen schnelle Zahlungen erzwingen. Solch enge Fristen sind untypisch.

  • Rechtschreibfehler und schlechte Grammatik: Fehlerhafte Sprache oder allgemeine Anreden deuten auf Betrug hin. Offizielle Stellen verwenden korrekte Fachsprache und adressieren Sie in der regel persönlich.

  • Unbekannte E-Mail-Adressen oder Kontaktdaten: Überprüfen Sie den Absender. Fehlende Adressangaben oder obskure Domainangaben bei der E-Mail sollten skeptisch machen. Stimmen Telefonnummern oder Adressen mit der offiziellen Website überein?

Was sollten Sie tun?

Erhalten Sie ein verdächtiges Schreiben, zahlen Sie nicht voreilig. Ein kurzer Anruf oder eine E-Mail an Ihre rechtsberatende Kanzlei reicht in der Regel aus, um Unklarheiten auszuräumen.

Weitere Hinweise und Tipps erhalten Sie auch auf der Webseite des DPMA DPMA | Irreführende Zahlungsaufforderunge

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Jörn Tröber, Partner und Kanzleigründer von TRÖBER@ legal, berät seit über 30 Jahren Mandanten in IT-rechtlichen Fragen. Als Fachanwalt für IT-Recht ist er insbesondere auf die Gestaltung und Verhandlung von IT-Verträgen spezialisiert.