Auto lenkt, Fahrer haftet? Volker Lüdemann zum Gesetzentwurf der Bundesregierung in der NOZ
Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren
So arbeitet die Bundesregierung nach Medienberichten an einem Gesetzentwurf, der dem automatisierten Fahren einen Rahmen geben, dieses quasi legalisieren soll. So werden unter anderem die Voraussetzungen dafür normiert, wer bei einem Unfall haftet - der Hersteller oder der Fahrer. Schon jetzt stellen sich viele rechtlich relevante Fragen. Wer fährt eigentlich? Der Mensch oder die Software? Sollen die Daten in einer "Black Box" aufgezeichnet werden, die später die grundsätzliche Verantwortlichkeit belegen sollen, ähnlich dem Flugschreiber an Bord von Flugzeugen? Fragen, die nicht nur für KFZ-Versicherungen von höchster Relevanz sein dürften.
Kritik am Gesetzentwurf
Eine erste kritische Stellungnahme zum Gesetzentwurf von Prof. Dr. Volker Lüdemann, in unserer Kanzlei zuständiger Berater (of counsel) für Datensicherheit und Datenschutzrecht, ist nun in der Neuen Osnabrücker Zeitung erschienen. Während der Gesetzentwurf die Letztverantwortlichkeit beim Fahrer belassen will, soll nach Ansicht von Prof. Lüdemann differenziert werden. Er plädiert dafür, „dass der Hersteller beim Fahren mit Autopilot haftet, der Fahrer bei manueller Führung“. Seine These: Die Hersteller sind für die Funktionsfähigkeit und Mangelfreiheit der automatisierten Fahrfunktionen zuständig. Dann ist es sachgerecht, „dass sie in den Phasen, wo ihre Systeme das Fahrzeug führen, auch die Haftung tragen.“ Den ganzen Artikel lesen ...
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