Cookies, Cookie-Banner, Cookie-Walls
Die Entwicklung im Internet in den letzten Monaten war unübersehbar. Überall tauchen sogenannte Cookie-Banner auf, mit denen der Nutzer zu Beginn der Nutzung einer Webseite um die Einwilligung von Cookies gebeten wurde. Vom wegklicken bis hin zur verpflichtenden individuellen Auswahl der erlaubten Cookies wurde alles geboten. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat jetzt seine Leitlinien zur Nutzung von Websites aktualisiert und äußert sich dabei auch zu sogenannten „Cookie-Walls“.
Was sind Cookie-Walls
"Cookie Walls" ist die üblich gewordene Bezeichnung für solche Cookie-Banner , die einem Nutzer den Zugang zu einer Internetseite bzw. einem Webdienst nur dann gewähren, wenn er der Speicherung von allen Cookies nicht widerspricht. Neben technisch nötigen Cookies werden dem User auch Cookies zum Marketing und Tracking in dieser „Alles-oder-nichts-Entscheidung“ aufgezwungen. Das bedeutet, dass dem Nutzer beispielsweise der Zugang einer Webseite nicht gewährt wird, wenn er der Nachverfolgung von Tracking Cookies nicht zustimmt.
EDSA: Cookie-Walls sind unzulässig
In den auf die aktuellen Entwicklungen angepassten Leitlinien zur Einwilligung in die Nutzung von Websites erklärt der EDSA unmissverständlich, dass der Zugang zu einem Webdienst unabhängig davon möglich sein muss, ob der Nutzer das Setzen von Cookies erlaubt. Kurz: Cookie-Walls sind unzulässig. Diese Aktualisierung wird von den deutschen Datenschutzbehörden begrüßt. Professor Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und zugleich deutsche Vertreter im EDSA, äußert sich bezüglich der Aktualisierung in einer Pressemitteilung vom 7. Mai 2020 positiv. Manche Websites würden ihren Nutzern bereits durch technische Mechanismen das Tracking aufzwingen. Ein Design, was nun gegen die aktualisierten Leitlinien verstoße, weil es nicht auf einer freiwilligen Entscheidung des Nutzers beruhe. Verantworliche sollten daraus "die richtigen Schlüsse ziehe" und "endlich datenschutzfreundliche Alternativen" anbieten.
Keine konkludente Einwilligung durch Weiterscrollen
Scrollen oder Weitersurfen auf der Webseite stellt nach den Leitlinien in keinem Fall eine sogenannte "konkludente", d.h. durch schlüssiges Handeln erklärte Einwilligung dar.
Praxistipp
Der EDSA gibt klare Leitlinien vor, die die Nutzung von Marketinginstrumenten im Internet stark einschränken. Viele der im Netz aufzufindenden Cookie-Lösungen sind datenschutzrechtlich zu beanstanden, zumindest jedoch bedenklich. Was erforderlich ist und vielleicht gerade noch zulässig ist, sollte im Einzelfall für die beworbene Internetseite entschieden werden. Neben dem Freiwilligkeitsgrundsatz bei der Einwilligung sind noch weitere Prinzipienzu beachten, so z.B. der Grundsatz "Privacy by Design". Gerne beraten wir Sie hierzu.
Sie interessiert das Thema und wünschen nähere Informationen?
Sie hätten gern ein persönliches Beratungsgespräch zu diesem Thema?
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
E-Mail: Rechtsanwalt Tröber