Neues Widerrufsrecht - Stichtag: 13.06.2014, 0.00 Uhr - Abmahnwelle befürchtet.

Die Neuregelungen zum Widerrufsrecht gelten ab dem 13. Juni 2014. Das Gesetz sieht keine Übergangsfrist vor, d.h. bis zum 12. Juni um 23.59 Uhr gilt die alte Gesetzeslage, ab dem 13. Juni um 0.00 Uhr gilt die neue Gesetzeslage.

1. Änderung der bisherigen Widerrufsbelehrung

Es kann ein 14-tägiges Widerrufsrecht vereinbart werden. Online-Händler können natürlich auch weiterhin die Widerrufsfrist von 1 Monat beibehalten.
Bei eBay ist es erforderlich, "freiwillig" ein Widerrufsrecht von einem Monat einzuräumen, um das Logo „eBay Garantie“ zu erhalten (dazupages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsbelehrung_2014.html).
Weitere Hilfestellung:http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_22.html

2. Bereitstellen eines Widerrufsformular
Neu ist die Pflicht, ein Widerrufsformular für den Verbraucher zur Verfügung zu stellen.

3. Wegfall des Rückgaberechts
Die in der Vergangenheit wenig genutzte Variante, statt des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht vorzusehen, ist ersatzlos gestrichen.

4. Verschärfung der Informationspflichten

Verkäufer müssen jetzt unter anderem über Lieferbeschränkungen und angebotene Zahlungsmittel, den Termin, an dem die Ware geliefert wird sowie über eine etwaige Aktualisierung der AGB informieren.

Vorstehende Fernabsatzregelungen zählen zu den sogenannten Marktverhaltensregelungen des § 4 Nr. 11 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Ein Verstoß kann daher grundsätzlich abgemahnt werden. Erfahrungen aus der Vergangenheit lassen befürchten, dass Abmahnanwälte bereits in den Startlöchern stehen; und zwar pünktlich zum 13.06.2014. Einige Online-Händler haben dieses Feld offensichtlich bereits für sich entdeckt, da es lukrativer als der Verkauf im Internet zu sein scheint. Dieser bedauerliche Umstand lässt sich in den meisten Fällen allerdings nur schwer nachweisen.