Lead Tracking Tools und Datenschutz - MMR 2024, S. 222 ff.
Stellen Sie sich einmal vor, Sie besuchen die Webseite der IT-Recht-Kanzlei TRÖBER@, akzeptieren keine Cookies und erteilen auch sonst keine datenschutzrechtlichen Einwilligungen. Und keine Stunde später schreibt Ihnen der Inhaber eine Mail : "Hallo Frau [Nachname]! Wir nutzen bei uns eine Software zu Identifizierung von Interessenten auf unserer Internetseite und bei Ihnen hat es Ping gemacht. – für Ihre Unterstützung im IT-Recht stehen mein Team und ich jetzt für Sie bereit."
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So erging es uns, als ein Kanzleimitarbeiter auf der Webseite eines potentiellen Gegners, ein Unternehmen aus der IT-Branche, recherchierte. Entsprechend unserer Compliance wurden lediglich essentielle Cookies akzeptiert, ansonsten alle Cookies abgelehnt. Irgendwelche datenschutzrechtlich relevante Einwilligungen wurden nicht erteilt. Sie wurden aber auch nicht abgefragt. Lediglich die feste IP-Adresse wurde übermittelt. Unmittelbar darauf erhielt ich folgende E-Mail an meine persönliche E-Mail-Adresse:
Hallo Herr Tröber,
wir nutzen bei uns eine Software zu Identifizierung von Interessenten auf unserer Internetseite (domainname.de) und bei Ihnen hat es Ping gemacht.
Wir unterstützen unsere Kunden beim Verständnis Ihrer Daten, [...].
Dieses Thema scheint bei Ihnen im Unternehmen aktuell vakant zu sein?
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Klingt spooky? Ist aber Realität.
Rechtliche Bewertung von Lead Tracking Tools - MMR 2024, S. 222 ff.
Informationen zur Mit sogenannten Lead-Tracking-Tools können Webseitenbetreiber Besucher identifizieren und gezielt persönlich ansprechen. Kombiniert man das z. B. mit Infos von LinkedIn, dem Handelsregister oder der Unternehmenswebseite, kommen Anfragen zustande, wo der Nutzer kaum weiß, wie ihm geschieht.
Damit, wie das technisch funktioniert und ob es datenschutzrechtlich zulässig ist, setzen sich Fabian Müller und ich uns in einem Beitrag in der aktuellen MMR ab Seite 222 auseinander.