TRÖBER@ legal bietet Schulungen zur Erfüllung der KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 KI-VO an
Als Unternehmen, das Künstliche Intelligenz (KI) nutzt oder entwickelt, stehen Sie in der Verantwortung, Ihre Mitarbeitenden entsprechend der Vorgaben der EU-KI-Verordnung (Art. 4 KI-VO) zu schulen. Diese Regelung ist verbindlich und soll sicherstellen, dass Personen, die mit dem Betrieb oder der Entwicklung von KI-Systemen befasst sind, über die notwendige Kompetenz verfügen. Die Frist zur Umsetzung läuft am 2. Februar 2025 ab.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen praxisnahe Schulungen, um diese Anforderung rechtssicher zu erfüllen. Die Schulungen werden ausschließlich in Präsenz durchgeführt – entweder direkt in Ihrem Unternehmen oder in unseren Räumlichkeiten.
Inhalte der Schulung
Die Schulung vermittelt fundiertes Wissen zu den gesetzlichen, technischen und ethischen Aspekten des Umgangs mit KI-Systemen. Dabei orientieren wir uns an den konkreten Anforderungen der KI-VO und den Herausforderungen, die in der Praxis auftreten. Typische Themen umfassen:
- Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen für KI
- Bias und Diskriminierung in KI-Systemen
- Haftungsfragen und Verantwortlichkeiten
- Datenschutz und Datensicherheit in KI-Anwendungen
- Transparenz und Erklärbarkeit von KI-Entscheidungen
Zielgruppe und Besonderheiten
Die Schulung richtet sich vor allem an Mitarbeitende, die im Rahmen ihrer Tätigkeit KI-Systeme einsetzen oder selbst entwickeln. Ebenso profitieren Datenschutzbeauftragte, Führungskräfte und alle, die strategisch mit dem Thema KI befasst sind. Unser Ansatz ist darauf ausgelegt, Inhalte so zu vermitteln, dass sie sich direkt auf die Arbeitsrealität der Teilnehmenden anwenden lassen.
Für Unternehmen, die mit besonders sensiblen Anwendungen von KI arbeiten, bieten wir spezielle Schulungen zu Hochrisiko-KI-Systemen an.
Sonderschulung: Umgang mit Hochrisiko-KI-Systemen
Hochrisiko-KI-Systeme, etwa in der medizinischen Diagnostik oder bei biometrischer Identifikation, unterliegen besonders strengen Anforderungen der KI-Verordnung. Unsere Schulungen für diesen Bereich vermitteln spezifisches Wissen zu Regulierungsanforderungen, Risikomanagement und Datenschutz. Inhalte und Umfang passen wir individuell an Ihre Systeme und Anforderungen an. Kontaktieren Sie uns gerne für eine Beratung.
Ihre Vorteile
Mit unserer Unterstützung erfüllen Sie nicht nur die rechtlichen Vorgaben, sondern schaffen auch intern die notwendigen Kompetenzen, um KI sicher und verantwortungsvoll einzusetzen. Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung kontaktieren Sie uns jederzeit.
Mehr erfahren?
Sie möchten mehr zu unseren KI-Schulungen erfahren? Für die KI-Kompetenzschulung nach Art. 4 KI-VO haben wir eine Sonderseite eingerichtet, auf der Sie alle relevanten Informationen finden.