Startup - Konditionen der Rechtsberatung
"Kann Startup-Unternehmen ein vergünstigter Rechtsrat mit kostenlosen weiteren Vorteilen angeboten werden?" Viele Kanzleien streuben sich und wimmeln entsprechende Anfragen bereits am Telefon ab. Um es gleich vorweg zu sagen: Die internen Kosten einer Kanzlei sind auch bei der Rechtsberatung von Startup-Unternehmen dieselben. Zudem unterscheidet sich das Risiko einer berufsrechtlichen Haftung für versehentliche Beratungsfehler kaum von einer Beratung etablierter Unternehmen.
Und dennoch meinen wir: Ja! Unbedingt!
Wer erhält Startup-Konditionen?
Unter Startup-Unternehmen versteht man eine Unternehmensgründung mit einer innovativen Geschäftsidee und hohem Wachstumspotenzial. Die Finanzierung wird dabei häufig wegen der hohen Risiken nicht über klassische Banken organisiert, sondern über Förderbanken und innovative Finanzierungsformen wie Wagniskapital und Crowdfunding. Viele dieser Startups finden sich in der Digital-Wirtschaft. Sie müssen erst ein funktionierendes, skalierbares Geschäftsmodell finden. Den vielfach jungen Gründern fehlt es häufig an unternehmerischer Erfahrung. Und nicht immer ist klar, ob die Geschäftsidee in ausreichender Qualität entwickelt werden kann. Ebenso ungewiss ist, ob und wie der Markt das Produkt annehmen wird.
Startup-Angebote der Kanzlei
Aus den vorgenannten Gründen ist daher eine überschaubare Kostenkalkulation in der Startup-Phase ein unerlässlicher Baustein hin zum erhofften Erfolg. Weil wir an Innovation durch Digitalisierung glauben, unterstützt die Kanzlei entsprechende Startups mit verschiedensten Angeboten. Hierzu gehören:
- Kostenlose Erstberatung, mindestens eine halbe Stunde
- Gewährung von Rabatten auf die Aufwandsvergütung, bis zu 2 Jahre ab Gründung
- Vereinbarung von Festpreisen (Kalkulation auf Basis der rabattierten Preise)
- Zurverfügungstellung von Vertragsmustern (z.B Gründungsverträge, IT-Verträge, AGB, Rechtstexte zum Datenschutz)
- Entwicklung eines Projektplans für die sukzessive rechtliche Beratung
- Startup-Pakete (Bronze, Silber, Gold)
Risikominimierung gleich zu Beginn
Beim Startup steht die Geschäftsidee im Vordergrund. Gleichwohl gilt es schon zu Beginn, rechtliche Risiken so gering wie möglich zu halten. Als Beispiel sei die Abmahngefahr genannt, die durch einen rechtlich nicht abgesicherten Web- oder Social-Media-Auftritt nicht wegzudiskutieren ist. Das Risiko unangenehmer und vor allem teurer Überraschungen kann durch einen präventiven Mindestschutz deutlich minimiert werden.
Ihr Erfolg ist unser Erfolg
Unternehmerische Risikofreude gehört zur Grundphilosophie der Kanzlei. Ihr Startup unterstützt ein junges dynamisches Team mit Expertise im IT-Recht und Datenschutzrecht. Rechtliche Grundfragen der Unternehmensgründung gehören selbstverständlich dazu.
Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Erstberatungsgesprächin unseren Kanzleiräumen. Ein Corona-konformes Hygienekonzept dürfen Sie selbstverständlich voraussetzen. Natürlich ist auch eine Beratung über entsprechende Konferenztools (Zoom, Teams, Webex, Skype etc.) möglich. Oder rufen Sie einfach an.
Sie interessiert das Thema und wünschen nähere Informationen?
Sie hätten gern ein persönliches Beratungsgespräch zu diesem Thema?
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
E-Mail: Rechtsanwalt Tröber