Medienrecht

Inhaltsverzeichnis
  1. Unsere Expertise
  2. Unsere Experten und Expertinnen

Wie wir arbeiten

Wirtschaftskanzlei

Als Wirtschaftskanzlei ist es unser Ziel, Ihnen praxisorientierte und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu bieten. Wir legen großen Wert darauf, Sie präventiv zu beraten, um rechtliche Konflikte von vornherein zu vermeiden. Sollte es jedoch zu Streitigkeiten kommen, vertreten wir Ihre Interessen entschlossen – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Beratung

Unser Fokus liegt auf der umfassenden Beratung, um Ihnen den rechtlichen Rahmen zu schaffen, der für Ihre Publikationen und sonstige medialen Aktivitäten notwendig ist. Dabei sind wir stets bemüht, Konflikte bereits im Vorfeld durch eine präzise und vorausschauende Beratung zu verhindern. Sollte dennoch eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich sein, stehen wir Ihnen zur Seite und setzen uns für eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung ein.

Präventive Beratung im Verhältnis zur Medienaufsicht

Im digitalen Zeitalter müssen sich nicht mehr nur klassische Akteure wie Presseunternehmen und Rundfunkveranstalter, sondern zunehmend auch Unternehmen und Influencer, welche Inhalte im Internet veröffentlichen, mit den gesetzlichen Anforderungen des Medienrechts auseinandersetzen. Gesetzliche Rahmenwerke sind dabei u.a. der Medienstaatsvertrag (MStV), der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) sowie das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Die Medienaufsicht wird in Deutschland primär von den Medienanstalten der Bundesländer ausgeführt, in NRW z.B. durch die Landesanstalt für Medien (LfM) NRW mit Sitz in Düsseldorf.

Unsere Spezialisten beraten Sie in sämtlichen Gesichtspunkten des Medienrechtes, der Veröffentlichung von Medieninhalten oder Werbung im Zusammenhang mit Inhalten sowie der Kennzeichnung, insbesondere der wichtigen Erstellung eines rechtskonformen Impressums. Mit einer den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechenden Gestaltung Ihrer Inhalte lässt sich ein mögliches Einschreiten der Aufsichtsbehörden von vornherein verhindern und ihr wirtschaftlicher Erfolg sichern. Durch persönliche Erfahrungen bei der Mitarbeit in Aufsichtsbehörden in der Vergangenheit wissen unsere Experten genau, worauf es ankommt, und können Sie daher bestmöglich und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten beraten.

Beratung bei Beanstandungen und Verwaltungsmaßnahmen durch die Medienaufsicht

Sollte es bereits zu einer aufsichtsrechtlichen Beanstandung, einer diesbezüglichen Aufforderung zur Stellungnahme oder Anhörung oder gar einer förmlichen Verwaltungsmaßnahme in Bezug auf von Ihnen veröffentlichte Medieninhalte gekommen sein, ist schnelles Handeln nötig. Mit der Nichtabhilfe bei entsprechenden Anordnungen der Medienaufsicht kann ein empfindliches Buß- oder Zwangsgeld, und zudem die Tragung der entsprechenden Verwaltungsgebühren verbunden sein.

TRÖBER@ legal steht Ihnen im gesamten Verwaltungsverfahren bei der Auseinandersetzung mit den Aufsichtsbehörden zur Seite. Von der Antwort auf ein Anhörungsschreiben oder der Formulierung einer Stellungnahme mit dem Ziel der Verhinderung einer förmlichen Aufsichtsmaßnahme bis hin zur Durchführung eines behördlichen Widerspruchsverfahrens nach dem Erlass einer solchen Maßnahme haben wir dabei stets Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Interessen im Blick. Sollte es nötig sein, vertreten wir Ihre Interessen auch vor den Verwaltungsgerichten.

Beratung bezüglich Werbung in Onlinemedien

Besondere Relevanz hat in der digitalisierten Gesellschaft das Schalten von Werbung und sonstigen verwandten Inhalten (z.B. Testimonials, Affiliate-Links oder Produktplatzierungen) in Onlinemedien und sonstigen von Ihnen produzierten Inhalten, insbesondere auf Social Media wie etwa YouTube oder Instagram. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland sehen für die Platzierung von Werbung in Telemedien umfangreiche, vor allem am Verbraucherschutz orientierte Regeln vor.

Unsere Experten von TRÖBER@ legal beraten Sie in der rechtssicheren Einbettung von Werbung in den von Ihnen produzierten Medieninhalten, sei es als Wirtschaftsunternehmen oder als Influencer. Bei allen Kennzeichnungs- und Aufklärungspflichten liegt der Fokus dabei auf einer weitestgehend organischen Einbindung der von Ihnen geschalteten Werbung, soweit dies gesetzlich möglich ist. Zu „künstlich“ als Werbung erkennbare Inhalte können Ihr Publikum abschrecken – wir kennen die vom Gesetz zugelassenen Spielräume und Nuancen im Detail und haben dabei stets vorrangig Ihre wirtschaftlichen und kreativen Interessen im Blick.

Unsere Expertise

Auseinandersetzung mit der Medienaufsicht

Wir begleiten Sie in sämtlicher Kommunikation und Auseinandersetzungen mit den Medienaufsichtsbehörden – sei es im Vorfeld eines befürchteten Verwaltungsverfahren, als Reaktion auf einen Ihnen übersandten Anhörungsbogen oder eine Aufforderung zur Stellungnahme und auch in Reaktion auf gegen Sie ergangene Beanstandungsbescheide.

Abwehr von Abmahnungen

Neben Beanstandungen durch die Medienaufsicht als öffentliche Stellen kommt es zuletzt auch vermehrt zu Abmahnungen bezüglich Medieninhalten durch private Unternehmen oder privat organisierte Verbraucherschutzverbände, regelmäßig gestützt auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten des Vorgehens gegen solche Abmahnungen und übernehmen die weitere Kommunikation mit den Abmahnenden, um eine an Ihren wirtschaftlichen Interessen orientierte Lösung zu finden.

Influencer-Werbeverträge

Unsere Experten erstellen für Sie als Unternehmen bzw. als Influencer oder Influencer-Management rechtssichere Verträge, welche die rechtlichen Rahmenbedingungen einer kurz- oder auch längerfristigen Kooperation abstecken und so im Vorfeld späteren Streitigkeiten vorbeugen. Nicht zuletzt relevant sind dabei insbesondere die Fragen der Nutzungsrechte an dem durch die Influencer-Persönlichkeit generierten Content, die Einzelheiten der beabsichtigten Werbekampagne sowie die wichtige Frage der Haftungsverteilung.

Schutz der Persönlichkeitsrechte von Influencern

Influencer stehen in besonderem Maße in der Öffentlichkeit und nutzen regelmäßig ihre Persönlichkeit als wesentliches Kapital ihrer Tätigkeit. Der unbefugte Gebrauch von Inhalten, das unberechtigte Verbreiten von Fotos, Videos oder sonstige Verletzungen der Persönlichkeitsrechte treffen diese Personen daher oft besonders hart. Wir verfolgen Ihre Persönlichkeitsrechte für Sie konsequent durch die Erstellung von rechtssicheren Abmahnungen und – wenn es notwendig wird – der Beantragung einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung, damit Ihre Persönlichkeit als Grundpfeiler Ihrer Tätigkeit bestmöglich geschützt bleibt.

Unsere Experten und Expertinnen

Rechtsanwalt Niklas Lange
Geboren 1998 in Essen, 2016 Abitur am Maria-Wächtler-Gymnasium (Essen-Rüttenscheid), Studium der Rechtswissenschaften mit IT- und medienrechtlichem Schwerpunkt von 2016 - 2022 an der Universität Münster, erste juristische Staatsprüfung mit Prädikat im Januar 2022 (JPA Hamm), 2022 - 2024…
Rechtsanwalt Jörn Tröber
Fachanwalt für Informationstechnologierecht … Geboren 1964 in Göttingen, 1984 Abitur am Gymnasium Petrinum in Dorsten, Studium der Rechtswissenschaften und der Betriebswirtschaftslehre von 1986 bis 1990 in Münster, 1991 Referendarexamen beim Oberlandesgericht Hamm, Referendariat…