Medien- und Presserecht

Medienrecht

Wirtschaftskanzlei

Als Wirtschaftskanzlei ist es unser Ziel, Ihnen praxisorientierte und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu bieten. Wir legen großen Wert darauf, Sie präventiv zu beraten, um rechtliche Konflikte von vornherein zu vermeiden. Sollte es jedoch zu Streitigkeiten kommen, vertreten wir Ihre Interessen entschlossen – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Beratung

Unser Fokus liegt auf der umfassenden Beratung, um Ihnen den rechtlichen Rahmen zu schaffen, der für Ihre Publikationen und sonstige medialen Aktivitäten notwendig ist. Dabei sind wir stets bemüht, Konflikte bereits im Vorfeld durch eine präzise und vorausschauende Beratung zu verhindern. Sollte dennoch eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich sein, stehen wir Ihnen zur Seite und setzen uns für eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung ein.

Präventive Beratung im Verhältnis zur Medienaufsicht

Im digitalen Zeitalter müssen sich nicht mehr nur klassische Akteure wie Presseunternehmen und Rundfunkveranstalter, sondern zunehmend auch Unternehmen und Influencer, welche Inhalte im Internet veröffentlichen, mit den gesetzlichen Anforderungen des Medienrechts auseinandersetzen. Gesetzliche Rahmenwerke sind dabei u.a. der Medienstaatsvertrag (MStV), der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) sowie das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Die Medienaufsicht wird in Deutschland primär von den Medienanstalten der Bundesländer ausgeführt, in NRW z.B. durch die Landesanstalt für Medien (LfM) NRW mit Sitz in Düsseldorf.

Unsere Spezialisten beraten Sie in sämtlichen Gesichtspunkten des Medienrechtes, der Veröffentlichung von Medieninhalten oder Werbung im Zusammenhang mit Inhalten sowie der Kennzeichnung, insbesondere der wichtigen Erstellung eines rechtskonformen Impressums. Mit einer den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechenden Gestaltung Ihrer Inhalte lässt sich ein mögliches Einschreiten der Aufsichtsbehörden von vornherein verhindern und ihr wirtschaftlicher Erfolg sichern. Durch persönliche Erfahrungen bei der Mitarbeit in Aufsichtsbehörden in der Vergangenheit wissen unsere Experten genau, worauf es ankommt, und können Sie daher bestmöglich und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten beraten.

Beratung bei Beanstandungen und Verwaltungsmaßnahmen durch die Medienaufsicht

Sollte es bereits zu einer aufsichtsrechtlichen Beanstandung, einer diesbezüglichen Aufforderung zur Stellungnahme oder Anhörung oder gar einer förmlichen Verwaltungsmaßnahme in Bezug auf von Ihnen veröffentlichte Medieninhalte gekommen sein, ist schnelles Handeln nötig. Mit der Nichtabhilfe bei entsprechenden Anordnungen der Medienaufsicht kann ein empfindliches Buß- oder Zwangsgeld, und zudem die Tragung der entsprechenden Verwaltungsgebühren verbunden sein.

TRÖBER@ legal steht Ihnen im gesamten Verwaltungsverfahren bei der Auseinandersetzung mit den Aufsichtsbehörden zur Seite. Von der Antwort auf ein Anhörungsschreiben oder der Formulierung einer Stellungnahme mit dem Ziel der Verhinderung einer förmlichen Aufsichtsmaßnahme bis hin zur Durchführung eines behördlichen Widerspruchsverfahrens nach dem Erlass einer solchen Maßnahme haben wir dabei stets Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Interessen im Blick. Sollte es nötig sein, vertreten wir Ihre Interessen auch vor den Verwaltungsgerichten.

Beratung bezüglich Werbung in Onlinemedien

Besondere Relevanz hat in der digitalisierten Gesellschaft das Schalten von Werbung und sonstigen verwandten Inhalten (z.B. Testimonials, Affiliate-Links oder Produktplatzierungen) in Onlinemedien und sonstigen von Ihnen produzierten Inhalten, insbesondere auf Social Media wie etwa YouTube oder Instagram. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland sehen für die Platzierung von Werbung in Telemedien umfangreiche, vor allem am Verbraucherschutz orientierte Regeln vor.

Unsere Experten von TRÖBER@ legal beraten Sie in der rechtssicheren Einbettung von Werbung in den von Ihnen produzierten Medieninhalten, sei es als Wirtschaftsunternehmen oder als Influencer. Bei allen Kennzeichnungs- und Aufklärungspflichten liegt der Fokus dabei auf einer weitestgehend organischen Einbindung der von Ihnen geschalteten Werbung, soweit dies gesetzlich möglich ist. Zu „künstlich“ als Werbung erkennbare Inhalte können Ihr Publikum abschrecken – wir kennen die vom Gesetz zugelassenen Spielräume und Nuancen im Detail und haben dabei stets vorrangig Ihre wirtschaftlichen und kreativen Interessen im Blick.

Unsere Expertise

Auseinandersetzung mit der Medienaufsicht

Wir begleiten Sie in sämtlicher Kommunikation und Auseinandersetzungen mit den Medienaufsichtsbehörden – sei es im Vorfeld eines befürchteten Verwaltungsverfahren, als Reaktion auf einen Ihnen übersandten Anhörungsbogen oder eine Aufforderung zur Stellungnahme und auch in Reaktion auf gegen Sie ergangene Beanstandungsbescheide.

Abwehr von Abmahnungen

Neben Beanstandungen durch die Medienaufsicht als öffentliche Stellen kommt es zuletzt auch vermehrt zu Abmahnungen bezüglich Medieninhalten durch private Unternehmen oder privat organisierte Verbraucherschutzverbände, regelmäßig gestützt auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten des Vorgehens gegen solche Abmahnungen und übernehmen die weitere Kommunikation mit den Abmahnenden, um eine an Ihren wirtschaftlichen Interessen orientierte Lösung zu finden.

Influencer-Werbeverträge

Unsere Experten erstellen für Sie als Unternehmen bzw. als Influencer oder Influencer-Management rechtssichere Verträge, welche die rechtlichen Rahmenbedingungen einer kurz- oder auch längerfristigen Kooperation abstecken und so im Vorfeld späteren Streitigkeiten vorbeugen. Nicht zuletzt relevant sind dabei insbesondere die Fragen der Nutzungsrechte an dem durch die Influencer-Persönlichkeit generierten Content, die Einzelheiten der beabsichtigten Werbekampagne sowie die wichtige Frage der Haftungsverteilung.

Schutz der Persönlichkeitsrechte von Influencern

Influencer stehen in besonderem Maße in der Öffentlichkeit und nutzen regelmäßig ihre Persönlichkeit als wesentliches Kapital ihrer Tätigkeit. Der unbefugte Gebrauch von Inhalten, das unberechtigte Verbreiten von Fotos, Videos oder sonstige Verletzungen der Persönlichkeitsrechte treffen diese Personen daher oft besonders hart. Wir verfolgen Ihre Persönlichkeitsrechte für Sie konsequent durch die Erstellung von rechtssicheren Abmahnungen und – wenn es notwendig wird – der Beantragung einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung, damit Ihre Persönlichkeit als Grundpfeiler Ihrer Tätigkeit bestmöglich geschützt bleibt.

Presserecht

Digital- und IT-Kanzlei

Das Presserecht in Form des Rechts der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung umfasst heutzutage nicht mehr nur klassische Druck- und Filmwerke, sondern findet mehr und mehr und zusehends auch überwiegend auf digitalen Kanälen und im Internet statt. Als Boutiquekanzlei mit dem Fokus auf das IT- und digitale Medienrecht liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit daher speziell auf digitalen Presseveröffentlichungen. So profitieren Sie optimal von unserer besonderen Expertise auf dem Gebiet des IT- und Computerrechts – unsere Experten kennen neben den rechtlichen Rahmenbedingungen auch die technischen Hintergründe und Möglichkeiten der digitalen Medien, sodass wir Ihnen eine ganzheitliche Beratung bieten können.

Präventive Beratung von Unternehmen, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und Privatpersonen

Der beste Zeitpunkt, eine unzulässige und für Sie negative Presseberichterstattung zu stoppen, ist bereits vor der Veröffentlichung. Selbst bei unverzüglichem Handeln kann es nach der Publikation von diffamierenden oder unwahren Inhalten auch bei Inanspruchnahme aller gerichtlichen Hilfe bereits zu spät sein, eine irreparable Rufschädigung zu verhindern. Haben Sie eine Presseanfrage erhalten oder befürchten aus sonstigen Gründen eine unmittelbar bevorstehende negative Berichterstattung, lässt sich etwa durch ein sogenanntes presserechtliches Informationsschreiben an die Beteiligten bereits im Vorfeld der Berichterstattung eine Verletzung Ihres Persönlichkeitsrechts verhindern. Wir unterstützen Sie bei der präventiven Abwehr unzulässiger Berichterstattung, damit eine Rufschädigung Ihrer selbst oder Ihres Unternehmens von vornherein verhindert wird.

Gerichtliches und außergerichtliches Vorgehen gegen negative Presseberichterstattung

Sollte eine negative Berichterstattung nicht bereits im Vorfeld verhindert werden können, beraten wir Sie in sämtlichen Schritten des gerichtlichen und außergerichtlichen Vorgehens gegen Presseveröffentlichungen. Für eine möglichst wirtschaftliche Verteidigung Ihrer Rechte bemühen wir uns vor der Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe möglichst um eine außergerichtliche Beilegung und machen Ihnen zustehende Unterlassungsansprüche durch Abmahnungen geltend. Sollte es notwendig werden, beantragen wir für Sie den eiligen Erlass einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung zum Schutz Ihrer Rechte und führen auch das sich regelmäßig anschließende Hauptsacheverfahren – dies bundesweit.

Beratung von Journalistinnen und Journalisten und Medienhäusern

Auf der anderen Seite beraten wir ebenso Medienschaffende, welche sich zu Unrecht Abmahnungen oder einstweiliger Verfügungen wegen angeblich unzulässiger Berichterstattung ausgesetzt sehen. Die Pressefreiheit ist in Deutschland zwar durch das Grundgesetz besonders geschützt, allerdings wie die meisten Grundrechte nicht schrankenlos gewährleistet, sondern findet ihre Einschränkungen etwa in den Rechten Dritter oder dem Kinder- und Jugendschutz. Dieses Spannungsverhältnis bedeutet, dass schon Nuancen in der Formulierung den Unterschied zwischen einer noch zulässigen und einer rechtswidrigen Berichterstattung ausmachen können. Unsere Experten bei TRÖBER@ legal stehen Ihnen nicht nur in der Abwehr von gegen Sie geltend gemachten Unterlassungsansprüchen, sondern idealerweise auch bereits bei der rechtlichen Beratung im Vorfeld einer Berichterstattung unterstützend zur Seite.

Unsere Expertise

Reaktion auf Presseanfragen

An Sie oder Ihr Unternehmen gerichtete Presseanfragen oder Anfragen zur Stellungnahme von Journalisten oder Medienhäusern können schlimmstenfalls Vorboten einer negativen Berichterstattung sein. Andererseits bieten Sie auch die Chance, eine solche Berichterstattung durch kluges Vorgehen bestenfalls bereits im Vorfeld zu verhindern. Da solche Anfragen regelmäßig mit einer – meist kurz bemessenen – Fristsetzung zur Stellungnahme verbunden sind, ist ein unverzügliches Vorgehen in diesen Fällen entscheidend. Die Experten von TRÖBER@ legal unterstützen Sie bei der richtigen Einordnung von Presseanfragen und erarbeiten in enger Abstimmung mit Ihnen eine Strategie zum weiteren Vorgehen. Im Nachgang der Presseanfrage bewerten wir für Sie die folgende Berichterstattung rechtlich und leiten auf Ihren Wunsch weitere Schritte ein.

Presserechtliche Informationsschreiben

Bereits im Vorfeld einer zu erwartenden negativen Berichterstattung kann diese durch proaktives Handeln Ihrerseits verhindert oder jedenfalls abgeschwächt werden. Wir unterstützen Sie bei der Abfassung eines presserechtlichen Informationsschreibens, durch welches Medienschaffende im Voraus über rechtswidrige Inhalte, deren Veröffentlichung sie beabsichtigen, informiert werden und so bestenfalls von der Veröffentlichung absehen. Da die Rechtsprechung für eine Zulässigkeit solcher „Vorabwarnungen“ zum Teil hohe Anforderungen stellt, kommt es hierbei besonders auf die rechtssichere Formulierung dieser Schreiben an, welche wir in enger Abstimmung mit Ihnen entwerfen und so Ihre Rechte und Interessen optimal schützen.

Gegendarstellungen, Richtigstellungen und Widerrufe

Auch im Nachgang einer erfolgten negativen Berichterstattung lässt sich eine Schädigung Ihrer persönlichen oder geschäftlichen Reputation durch die gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung einer Gegendarstellung, eines Widerrufs oder einer Richtigstellung begrenzen.

Der presserechtliche Anspruch auf Gegendarstellung ist in den Landespressegesetzen der Bundesländer enthalte Dabei handelt es sich um eine vom Betroffenen selbst formulierte Darstellung bzw. Stellungnahme eines Sachverhalts, über welchen zuvor in der Presse berichtet wurde.

Bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Richtigstellung wird hingegen das veröffentlichende Medium selbst verpflichtet, eine vormalige eigene, nicht den Tatsachen entsprechende Berichterstattung zu korrigieren.

Ein Anspruch auf Widerruf, d.h. auf ein ausdrückliches Abrücken von vormals aufgestellten Behauptungen, kann gegen Medienschaffende insbesondere beim Aufstellen unwahrer Tatsachenbehauptungen bestehen.

Unsere Fachleute bei TRÖBER@ legal unterstützen Sie bei der außergerichtlichen und nötigenfalls gerichtlichen Geltendmachung dieser Ansprüche und beraten ebenfalls bei der rechtssicheren Formulierung einer Gegendarstellung.

Abmahnungen und Beantragung einstweiliger Verfügungen

Nach einer erfolgten negativen Presseberichterstattung unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung der Ihnen zustehenden Unterlassungs- und Berichtigungsansprüche. Idealerweise lässt sich der Rechtsverstoß bereits durch eine vorgerichtliche Abmahnung des veröffentlichenden Medienunternehmens oder Journalisten abstellen und so eine ggfs. kosten- und zeitintensive gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden. Sollte es nötig werden, vertreten wir Ihre Rechte aber auch vor Gericht und beantragen den Erlass einer eiligen einstweiligen Verfügung, um Rechtsverstöße durch Medienschaffende effektiv zu unterbinden. Schließlich vertreten wir Sie auch bundesweit im anschließenden Hauptsacheverfahren, wobei wir weiterhin stets an einer auf Ihre Interessen zugeschnittenen und möglichst kostengünstigen Beilegung des Rechtsstreits arbeiten.

Verteidigung gegen Abmahnungen und einstweilige Verfügungen

Sollten Sie als Medienschaffender oder Medienunternehmer Adressat einer Abmahnung oder einer einstweiligen Verfügung geworden sein, unterstützen Sie die Presserechtsexperten von TRÖBER@ legal bei der Überprüfung der geltend gemachten Ansprüche und sorgen für eine rechtssichere und an Ihren Interessen orientierten Kommunikation mit der Gegenseite. Uns ist bewusst, dass es im schnelllebigen Pressegeschäft bei der Veröffentlichung einer bestimmten aktuellen Meldung oder Story auf wenige Tage, wenn nicht gar Stunden ankommen kann. Daher stehen wir Ihnen bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche mit Rat und Tat zur Seite und sind idealerweise auf eine vorgerichtliche Klärung des Sachverhalts bedacht. Nötigenfalls vertreten wir Ihre Interessen aber auch konsequent vor Gericht.

Unsere Experten und Expertinnen

Rechtsanwalt Niklas Lange
Geboren 1998 in Essen, 2016 Abitur am Maria-Wächtler-Gymnasium (Essen-Rüttenscheid), Studium der Rechtswissenschaften mit IT- und medienrechtlichem Schwerpunkt von 2016 - 2022 an der Universität Münster, erste juristische Staatsprüfung mit Prädikat im Januar 2022 (JPA Hamm), 2022 - 2024…
Rechtsanwalt Jörn Tröber
Fachanwalt für Informationstechnologierecht … Geboren 1964 in Göttingen, 1984 Abitur am Gymnasium Petrinum in Dorsten, Studium der Rechtswissenschaften und der Betriebswirtschaftslehre von 1986 bis 1990 in Münster, 1991 Referendarexamen beim Oberlandesgericht Hamm, Referendariat…