Datenschutzrecht
Datenschutz im Unternehmen ist Chefsache. Vortsände und Geschäftsführung tun daher gut daran, die eigenen Mitarbeiter schulen zu lassen und dieses zu dokumentieren. Die zu jeder Schulung ausgestellten Schulungszertifikate der Kanzlei sind ein wesentlicher Baustein zum Nachweis der Pflichterfüllung nach der DS-GVO.