KI-Kompetenz gemäß Art. 4 KI-VO
- Dauer: Halbtags 4h, Ganztags 8h
- Anzahl der Teilnehmer: mind. 5 Personen; in der Kanzlei max. 6 Personen, In-house ohne Personenbegrenzung
- Format: Präsenzschulung
- Preis: Pro Teilnehmenden: halbtags 249 €, ganztags 399 €
- Referent: Jörn Tröber, Fachanwalt für IT-Recht
Schulungsinhalte
Mit dieser Schulung erwerben die Teilnehmenden die nach Art. 4 KI-Verordnung erforderliche KI-Kompetenz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Bis zum 2. Februar 2025 müssen Unternehmen, die KI einsetzen oder selbst KI-Systeme anbieten, ihre Mitarbeitenden ausreichend schulen.
Beispielhafter Schulungsinhalt:
- Einführung in Künstliche Intelligenz (KI) und ihre rechtliche Relevanz
- Gesetzliche Rahmenbedingungen für KI-Anwendungen
- Haftung und Verantwortung im Kontext von KI
- Datenschutz und Datensicherheit bei KI-gesteuerten Systemen
- Transparenz und Erklärbarkeit von KI-Entscheidungen
- Diskriminierung und Bias in KI-Algorithmen: Rechtliche Implikationen
- Ethik und moralische Aspekte von KI im rechtlichen Kontext
- Internationale Rechtsfragen im Zusammenhang mit KI
- Zukunftsaussichten und Herausforderungen im Zeitalter von KI
Termine auf Anfrage - Die Schulung wird sowohl in der Kanzlei als auch inhouse angeboten. Der Umfang der erforderlichen Schulung richtet sich nach der Art der eingesetzten oder angebotenen KI-Systeme. Insbesondere beim Einsatz von Hochrisiko-KI kann der Schulungsumfang deutlich höher sein.
Die Teilnehmenden erhalten ein Teilnahmezertifikat.
Zielgruppe
Diese Schulung richtet sich an Mitarbeitende, die im Rahmen ihrer Arbeit KI-Systeme einsetzen. Ebenso an Mitarbeitende von Firmen, die selbst KI-Systeme entwickeln. Auch Unternehmensleitungen und Datenschutzbeauftragte können durch diese Schulung einen guten Überblick über die Rechtsfragen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Unternehmen erhalten.
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