Benötige ich ein Impressum?
Nach § 5 TMG trifft die Impressumspflicht alle Diensteanbieter, die geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene, Telemedien bereithalten. Aufgepasst: ein Impressum muss auch auf „Fanpages“ auf Facebook, Twitter, Instagram, etc. eingebunden werden, sofern diese geschäftsmäßig ist.