Kann der Vorstand oder die Geschäftsführung für IT-Sicherheitslücken persönlich haftbar gemacht werden?
Kann der Vorstand oder die Geschäftsführung für IT-Sicherheitslücken persönlich haftbar gemacht werden?
Ja, in Deutschland können Vorstände und Geschäftsführung für IT-Sicherheitslücken im Unternehmen haftbar gemacht werden. Dies erfolgt im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflichten zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Insbesondere das GmbH-Gesetz und das Aktiengesetz verlangen von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern, ihre Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters wahrzunehmen. Bei Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzungen, die zu IT-Sicherheitslücken führen und die Vermögenswerte des Unternehmens oder die Rechte Dritter gefährden, können sie persönlich haftbar gemacht werden. Die genaue Haftung hängt von den Umständen des Falls ab und erfordert oft rechtliche Prüfung.