Abfindung

Eine Abfindung ist eine einmalige (meist Geld-) Leistung zur Ablösung von Rechtsansprüchen. Im Arbeitsrecht bezeichnet die Abfindung eine Sonderzahlung, die ein Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung.