Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG ist ein umfassendes Recht auf Achtung, Entfaltung und Darstellung seiner Persönlichkeit. Der Schutz der verschiedenen Sphären der Persönlichkeit eines Menschen (Sozial-, Privat-, Intimsphäre) ist dabei unterschiedlich stark ausgeprägt.