Ausschließliches Nutzungsrecht
Ein ausschließliches Nutzungsrecht im Urheberrecht gibt dem Lizenznehmer das alleinige Recht, ein Werk auf bestimmte Weise und für einen festgelegten Zeitraum zu nutzen, wobei der Urheber keine weiteren Nutzungsrechte an andere vergeben kann. Es bedeutet, dass nur der Lizenznehmer berechtigt ist, das Werk zu nutzen, während der Urheber selbst diese Rechte nicht ausüben oder an Dritte weitergeben darf. Dieses exklusive Nutzungsrecht kann oft zu höheren Lizenzgebühren führen und gibt dem Lizenznehmer eine stärkere Kontrolle über die Verwendung des Werkes.