Betroffenenrechte
Betroffenenrechte
Unter Betroffenenrechten, oder Rechte der betroffenen Person werden im Datenschutzrecht die Rechte jedes Einzelnen gegenüber dem Verantwortlichen für die Verarbeitung verstanden. Durch die DSGVO sollen diese erweitert werden. Zu den Betroffenenrechten zählen unter anderem die Informationspflichten (Art. 13, 14 DSGVO), das Auskunftsrechte (Art.15 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 I DSGVO) und das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union gewährt den betroffenen Personen eine Reihe von Rechten, die dazu dienen, ihre personenbezogenen Daten zu schützen und ihre Privatsphäre zu wahren. Diese Betroffenenrechte sind grundlegend für die Umsetzung der DSGVO und stellen sicher, dass die betroffenen Personen Kontrolle über ihre Daten haben. Beispiele:
1. **Recht auf Information (Artikel 13 und 14 DSGVO)**: Betroffene Personen haben das Recht auf klare und transparente Informationen darüber, wie ihre Daten verarbeitet werden. Dies beinhaltet die Identität des Verantwortlichen, den Zweck der Verarbeitung, die Kategorien der verarbeiteten Daten, die Empfänger der Daten und andere relevante Informationen.
2. **Recht auf Zugang (Artikel 15 DSGVO)**: Betroffene Personen haben das Recht, vom Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob personenbezogene Daten über sie verarbeitet werden, und Zugang zu diesen Daten zu verlangen.
3. **Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)**: Betroffene Personen haben das Recht, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten, die sie betreffen, berichtigen zu lassen.
4. **Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO)**: Betroffene Personen haben unter bestimmten Umständen das Recht, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Dies wird auch als "Recht auf Vergessenwerden" bezeichnet.
5. **Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)**: Betroffene Personen haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten zu verlangen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Während dieser Zeit dürfen die Daten nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder zur Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen verarbeitet werden.
6. **Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)**: Betroffene Personen haben das Recht, ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und sie an eine andere Organisation zu übertragen.
7. **Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)**: Betroffene Personen haben das Recht, der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, zu widersprechen. Der Verantwortliche darf die Daten dann nur noch verarbeiten, wenn zwingende schutzwürdige Gründe vorliegen.
8. **Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO)**: Betroffene Personen haben das Recht, sich bei einer Datenschutzbehörde zu beschweren, wenn sie der Ansicht sind, dass ihre Datenschutzrechte verletzt wurden.