Einstweiliger Rechtsschutz
Unter einstweiligem Rechtsschutz versteht man die Möglichkeit, seine subjektiven Rechte in eiligen Fällen in einem beschleunigten Verfahren vorläufig zu sichern. Ist zu befürchten, dass die Rechtsverletzung bis zur Entscheidung in der Hauptsache anhalten wird, bietet eine Anrufung des Gerichts im Hauptsacheverfahren keinen genügenden Rechtsschutz. Insbesondere im Wettbewerbsrecht hat der einstweilige Rechtsschutz die Hauptsacheverfahren weitgehend verdrängt.