Fürsorgepflicht
Aufgrund des Arbeitsverhältnisses besteht eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer aus § 242 BGB. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer durch die Schaffung geeigneter Arbeitsbedingungen vor Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit zu schützen. Die Fürsorgepflicht erstreckt sich auch auf den Schutz anderer Rechtsgüter des Arbeitnehmers.