Insolvenzverfahren
Das Insolvenzverfahren dient der gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger eines Schuldners. Es wird das gesamte Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös an die Gläubiger verteilt (Liquidation). Abweichend von den Vorschriften der Insolvenzordnung (InsO) kann auch ein Insolvenzplan erstellt werden.