Kartell
Der Zusammenschluss oder eine Vereinbarung zwischen Unternehmen oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, werden als Kartell bezeichnet. Gemäß § 1 GWB sind Kartelle grundsätzlich verboten.