Lizenz

Eine Lizenz im Urheberrecht ist eine vertragliche Erlaubnis, die es einem Dritten gestattet, ein urheberrechtlich geschütztes Werk auf bestimmte Weise und innerhalb eines festgelegten Rahmens zu nutzen. Die Lizenz kann verschiedene Nutzungsarten umfassen, wie Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Aufführung, und kann zeitlich und territorial begrenzt sein. Je nach Lizenztyp kann der Lizenznehmer exklusive oder nicht-exklusive Rechte erhalten, wobei die genauen Bedingungen und Gebühren im Lizenzvertrag festgelegt werden.