Lizenzvertrag (Urheberrecht)
Überträgt der Urheber oder Inhaber eines Nutzungsrechts, Patents, Gebrauchsmusters, Designs oder einer Marke sein Recht durch Vertrag ganz oder zum Teil auf eine andere Person, liegt ein Lizenzvertrag vor. Durch diesen erlangt der Erwerber die Rechte des Übertragenden in vollem Umfang.