Lizenzvertrag (Wettbewerbsrecht)
Im Wettbewerbsrecht sind Beschränkungen in Verträgen über Nutzungen oder Lizensierungen von gewerblichen Schutzrechten, die über den Inhalt des Schutzrechts hinausgehen, verboten.
Im Wettbewerbsrecht sind Beschränkungen in Verträgen über Nutzungen oder Lizensierungen von gewerblichen Schutzrechten, die über den Inhalt des Schutzrechts hinausgehen, verboten.