Niederlassung
Jeder Kaufmann ist verpflichtet, eine Niederlassung für sein Handelsgewerbe zu haben, an der ihn Mitteilungen erreichen können. Grundsätzlich gelten die Geschäftsräume des Kaufmanns als Niederlassung, sonst seine Wohnung.
Jeder Kaufmann ist verpflichtet, eine Niederlassung für sein Handelsgewerbe zu haben, an der ihn Mitteilungen erreichen können. Grundsätzlich gelten die Geschäftsräume des Kaufmanns als Niederlassung, sonst seine Wohnung.