Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (auch IT-Grundrecht) schützt vor Zugriffen auf informationstechnische Systeme, die einen Einblick in wesentliche Teile der Lebensgestaltung einer Person ermöglichen oder ein aussagekräftiges Bild der Persönlichkeit enthalten. Das Bundesverfassungsgericht erkennt dieses Grundrecht als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG an.