Rechtsbehelf
Ein Rechtsbehelf ist jede von der Rechtsordnung zugelassene Möglichkeit, gegen eine behördliche, insbesondere gerichtliche Entscheidung oder einen nachteiligen Rechtszustand vorzugehen.
Ein Rechtsbehelf ist jede von der Rechtsordnung zugelassene Möglichkeit, gegen eine behördliche, insbesondere gerichtliche Entscheidung oder einen nachteiligen Rechtszustand vorzugehen.