Rechtsfähigkeit
Rechtsfähigkeit bedeutet, selbstständiger Träger von subjektiven Rechten und Pflichten sein zu können. Alle natürlichen und juristischen Personen sind rechtsfähig und darüber hinaus auch einige Personengesellschaften.
Rechtsfähigkeit bedeutet, selbstständiger Träger von subjektiven Rechten und Pflichten sein zu können. Alle natürlichen und juristischen Personen sind rechtsfähig und darüber hinaus auch einige Personengesellschaften.