Relevanter Markt im Wettbewerbsrecht
Im Wettbewerbsrecht wird der Begriff relevanter Markt verwendet, um die für die Rechtsanwendung maßgeblichen Märkte voneinander abzugrenzen. Es wird unterschieden zwischen räumlich, zeitlich und sachlich relevanten Märkten. Bedeutung hat die Festlegung des relevanten Marktes vor allem für die Bestimmung der Marktstellung eines Unternehmens als marktbeherrschend.