Tariffähigkeit
Die Fähigkeit, einen Tarifvertrag abzuschließen, nennt man Tariffähigkeit. Nach dem Tarifvertragsgesetz (TVG) sind nur die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sowie einzelne Arbeitgeber tariffähig.
Die Fähigkeit, einen Tarifvertrag abzuschließen, nennt man Tariffähigkeit. Nach dem Tarifvertragsgesetz (TVG) sind nur die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sowie einzelne Arbeitgeber tariffähig.