Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen tariffähigen Parteien. Er besteht aus einem schuldrechtlichen Teil, der die Rechte und Pflichten der Tarifparteien regelt und einem normativen Teil, der Rechtsnormen über den Abschluss, Inhalt und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie die Ordnung von betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen enthält.