Unterlassungserklärung
Durch eine Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Erklärende, ein bestimmtes Verhalten für die Zukunft zu unterlassen. Relevant wird dies insbesondere im Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht. Wird eine Unterlassungserklärung nicht oder unvollständig abgegeben, kann eine Unterlassungsklage erhoben werden.