Wettbewerbsverbot
Ein Wettbewerbsverbot ist die Beschränkung einer Person in ihrer gewerblichen Tätigkeit zugunsten anderer Unternehmer derselben Fachrichtung. Neben gesetzlichen Wettbewerbsverboten können solche auch vertraglich vereinbart werden.
Ein Wettbewerbsverbot ist die Beschränkung einer Person in ihrer gewerblichen Tätigkeit zugunsten anderer Unternehmer derselben Fachrichtung. Neben gesetzlichen Wettbewerbsverboten können solche auch vertraglich vereinbart werden.