Rechtsanwältin Christiane Uhlenbrock
Rechtsanwältin (Of Counsel) und Spezialistin für IT-Arbeitsrecht
Als zugelassene Rechtsanwältin unterstützt sie die Kanzlei vor allem im Bereich des IT-Arbeitsrechts als externe Beraterin.
Christiane Uhlenbrock ist zudem Juristin im Stab Labor Relations der Atruvia IT AG. Schwerpunkt ihrer derzeitigen Tätigkeit ist die Gestaltung mitbestimmungsrelevanter Sachverhalte mit den Arbeitnehmergremien und der Gewerkschaft. Zudem fallen die Koordination und Verhandlung von technischen Einrichtungen am Arbeitsplatz in ihren Zuständigkeitsbereich. Sie leitet darüber hinaus Schulungen für Führungskräfte zu arbeitsrechtlichen Grundsätzen.
Zuvor hat Christiane Uhlenbrock während ihrer Tätigkeit bei einem Arbeitgeberverband zahlreiche mittelständische Unternehmen zum individuellen Arbeitsrecht, Arbeitnehmerüberlassungsrecht sowie zum Beschäftigtendatenschutzrecht beraten.
Seit Januar 2021 kooperiert die Kanzlei mit Christiane Uhlenbrock, welche bei Bedarf und auf Wunsch der Mandantschaft beratend für die Kanzlei im Zusammenhang mit IT-Arbeitsrecht tätig wird. Zudem bringt sie ihre Expertise ein, indem sie die Anwälte der Kanzlei im Voraus oder Anschluss an die Erstattung eines Gutachtens unterstützt. Im Bereich des IT-Arbeitsrechts betrifft dies zum Beispiel Rechtsfragen zum Home-Office und virtuellen Arbeitsplätzen, "Bring Your Own Device" (BYOD), Social Media am Arbeitsplatz oder der Gestaltung des IT-Einsatzes durch Betriebsvereinbarungen.