Gesamtrechtsnachfolge

Als Gesamtrechtsnachfolge oder Universalsukzession wird der unmittelbare Übergang eines Vermögens mit allen Rechten und Pflichten auf den Gesamtnachfolger bezeichnet. Der Gesamtnachfolger tritt völlig in die Stellung seines Rechtsvorgängers ein. Besondere Bedeutung erhält die Gesamtrechtsnachfolge im Erbrecht. Nach § 1922 BGB geht die Erbschaft als Ganzes auf den Erben über.