Monopol
Ein Monopol liegt vor, wenn für ein ökonomisches Gut nur ein Anbieter vorhanden ist. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll solche Angebots- oder Nachfragekonzentrationen verhindern.
Ein Monopol liegt vor, wenn für ein ökonomisches Gut nur ein Anbieter vorhanden ist. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll solche Angebots- oder Nachfragekonzentrationen verhindern.