Prokura
Eine Prokura ist eine handelsrechtliche Art der Vollmacht, durch die der Prokurist kraft Gesetzes zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen ermächtigt wird, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Wird eine Prokura erteilt, ist dies vom Inhaber des Handelsgeschäfts zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 53 Abs. 1 HGB).