Stellvertretung

Stellvertretung ist das Handeln einer Person (Vertreter) für einen anderen (Vertretenen) im rechtsgeschäftlichen Bereich. Liegen die Voraussetzungen der Stellvertretung vor, wirkt die vom Vertreter im Namen des Vertretenen abgegebene Willenserklärung unmittelbar für und gegen den Vertretenen.