Urheberrecht
Das Recht des Werkschöpfers (Urheber) an seinem individuellen geistigen Werk wird durch das Urheberrecht geschützt. Zum geistigen Werk gehören sowohl dessen Inhalt als auch seine innere und äußere Form.
Das Recht des Werkschöpfers (Urheber) an seinem individuellen geistigen Werk wird durch das Urheberrecht geschützt. Zum geistigen Werk gehören sowohl dessen Inhalt als auch seine innere und äußere Form.