Vertragsstrafe

Eine Vertragsstrafe liegt vor, wenn der Schuldner dem Gläubiger für den Fall, dass er seine Verbindlichkeit nicht oder in nicht gehöriger Weise erfüllt, die Zahlung einer Geldsumme als Strafe verspricht (§ 339 BGB). Eine solche Strafe bedarf einer besonderen vertraglichen Vereinbarung und ist zum Teil gesetzlich ausgeschlossen.